Chronik des Gesangvereins Frohsinn Zazenhausen e.V.

 1899

Am 1. Mai 1899 versammelten sich im Gasthaus zum Pflug einige Bürger von Zazenhausen „zum Zweck einer Gründung eines Gesangvereins" (Zitat aus Originalunterlagen). In einer 2. Versammlung am 8. Mai 1899 wurde dann beschlossen, daß man am 13. Mai wieder zusammenkommen will, um den Vorstand und einen Ausschuß zu wählen, sowie die » Statuten« festzulegen.

Schullehrer Höltzel wurde mit 17 Stimmen zum Vorstand und zugleich auch zum Dirigenten gewählt. Für jede Singstunde erhält er 1 Mark 50. Georg Kern wurde Schriftführer, David Unterberger Kassier. In den Ausschuß wurden gewählt: Georg Braun, Christian Unterberger, Leonhard Krebs und Wilhelm Schwarz. Der in damaliger Zeit übliche Vereinsdiener wurde Friedrich Steixner. Er erhielt aus der Vereinskasse jährlich 3 Mark.

Der Name des Vereins: »Männergesangverein Frohsinn Zazenhausen«


Gründungsmitglieder 1899
Stehend von links nach rechts: Fritz Steixner, Friedrich Tiefenbacher, Christian Unterberger, Gottlob Buchner,
Friedrich Buchner, Ernst Sperr, Friedrich Pfisterer, Gottlob Benz, Adolf Benz
Sitzend von links nach rechts: Wilhelm Krehl, Ernst Jaiser, David Unterberger, Ernst Wenninger

Hier einige Auszüge aus den Statuten:

»Der Zweck des Vereins ist ein freundschaftliches, geselliges Beisammensein mit Unterhaltung und Pflege des Gesangs. Es ist daher Pflicht eines jeden Mitgliedes, zur Erreichung dieses Zwecks das Seinige beizutragen«.

»Sittliches und anständiges Benehmen ist Pflicht eines jeden Mitgliedes; wer sich dagegen verfehlt, hat bei wiederkehrenden Verfehlungen nach vorangehender Mahnung vom Ausschuß den Ausschluß zu gewärtigen. Ebenso können Mitglieder, welche andere beleidigen und dadurch den Verein schädigen, ausgeschlossen werden«.

»Da sich der Verein, um seinen Zweck erreichen zu können, nicht mit Politik befassen darf, dürfen von Mitgliedern und Nicht-mitgliedern politische Reden etc. im Verein nicht gehalten werden, und es sind alle politischen Umtriebe verboten«.

Außerdem wurde für die Sänger folgende »Sängerverordnung« festgelegt:

  1. Jedes, dem Verein als Sänger eintretende Mitglied hat sich vorher einer Probe durch den Lehrer zu unterziehen.
  2. Die Singstunde beginnt genau um die jeweils festgesetzte Zeit, und es hat sich jeder Sänger mindestens 5 Minuten vor der Zeit im Lokal einzufinden.
  3. Das Rauchen während der Singstunde ist untersagt.
  4. Pünktliches Erscheinen der Sänger ist Ehrensache. Während den Proben hat sich jeder still und ruhig zu verhalten.
  5. Unentschuldigtes Wegbleiben von der Singstunde wird mit 20 Pfennig und Zuspätkommen um mehr als 15 Minuten mit 10 Pfennig bestraft.

Die Aufnahmegebühr der Gründungsmitglieder betrug 1 Mark. Später Eintretende mußten 2 Mark bezahlen. Der Monatsbeitrag wurde auf 0,50 Mark festgesetzt.

 

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