- Verkaufsverpackungen aus Metall, zum Beispiel Konserven- und Getränkedosen,
Verschlüsse, Aluminiumverpackungen, ausgedrückte Tuben
- Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, zum Beispiel Joghurtbecher, Spülmittelflaschen,
Verschlüsse, ausgedrückte Tuben, Folien
- Verkaufsverpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (sogenannte
Verbundstoffe), zum Beispiel Saftkartons. Bei Sichtverpackungen aus
Karton und Kunststofffolie (sogenannte Blisterverpackungen) können auch
beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton
in die grüne Tonne, die Folie in den gelben Sack.
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