Die Leibeigenschaft

Der Bewirtschafter eines Lehens war ein sogenannter "Leibeigener". Die Leibeigenschaft haftete an bestimmten Personen, ob diese nun viel oder wenig besaßen. Sie bedeutete nicht eine Art Sklaverei, sondern eine als sehr lästig empfundene Besteuerung. In früheren Jahrhunderten waren oft ganze Dörfer leibeigen, oder verschiedene Herrschaften hatten Leibeigene in demselben Dorf. Die Leibeigenschaft vererbte sich nur über die weibliche Linie.

Der Betreffende hatte eine jährliche Abgabe an seinen Leibherrn zu entrichten: Männer den "Leibzins" oder "Mannsteuer", Frauen eine "Leibhenne", gewöhnlich am Stephanstag. Viel schlimmer war das Recht des Leibherrn auf eine Art Erbschaftssteuer beim Tode des Leibeigenen. War' s ein Mann, dann war das "Hauptrecht", d.h. das beste Stück Vieh, fällig. War' s eine Frau, so bekam der Herr ihr bestes Kleid. Dieses Recht des Leibherrn war, da es in die schwersten Zeiten der Familie ohne Rücksicht eingriff, besonders verhaßt und auch eine der Ursachen des Bauernkrieges 1525.

Die meisten Zazenhäuser waren der Ortsherrschaft leibeigen, also seit 1438 den Herren von Stammheim und später (1588/95) den Schertlin von Burtenbach. Vor 1737 wurde nicht nur die jährliche Abgabe der Leibeigenschaft verlangt, sondern es mussten pro Jahr noch einige Tage an Fronarbeit abgeleistet werden: Hand Fröhner, Pferd und Gespann (Kuh/Ochse) Fröhner. Die Leibeigenschaft wurde 1818 von König Wilhelm I. aufgehoben.

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