Was darf in den gelben Sack?
  • Verkaufsverpackungen aus Metall, zum Beispiel Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluminiumverpackungen, ausgedrückte Tuben
  • Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, zum Beispiel Joghurtbecher, Spülmittelflaschen, Verschlüsse, ausgedrückte Tuben, Folien
  • Verkaufsverpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (sogenannte Verbundstoffe), zum Beispiel Saftkartons. Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolie (sogenannte Blisterverpackungen) können auch beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton in die grüne Tonne, die Folie in den gelben Sack.
 Was darf nicht in den gelben Sack?
  • Restmüll zur Beseitigung
  • Verpackungen aus Papier oder Kartonagen; sie gehören in die grüne Tonne
  • Altglas; dieses wird nach Farben getrennt in den Glascontainern erfasst
  • Gebrauchsgegenstände aus Plastik und Metall

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